Satzung
| I. Zweck | V. Abteilungsleitung | Satzung als PDF |
| II. Mitgliedschaft | VI. Ausschüsse | |
| III. Ordentliche Abteilungsversammlung | VII. Kassenführung | |
| IV. Außerordentliche Abteilungsversammlung | VIII. Verstöße |
I. Zweck
Die Abteilungsordnung ist der Satzung des SV Ilmmünster unterworfen. Die Tennisabteilung verfolgt sowohl das Freizeit- als auch das Wettkampftennis in angemessener Form. Die Förderung der Kinder und Jugendlichen ist besonders zu beachten.
II. Mitgliedschaft
Mitglied der Tennisabteilung kann jeder werden, sofern er die gültige Vereinssatzung und Abteilungsordnung anerkennt und durch Ausfüllen des Aufnahmeantrags um die Aufnahme im Verein und der Tennisabteilung nachsucht und kein Aufnahmestopp vorliegt.
III. Ordentliche Abteilungsversammlung
1. Die ordentliche Abteilungsversammlung ist jährlich einzuberufen. Die Einladung hierzu hat mindestens zwei Wochen vorher, unter Angabe der Tagesordnung, schriftlich oder im „Pfaffenhofener Kurier“ und/oder im VG-Blatt zu erfolgen. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen, es muss aber sichergestellt werden, dass auch Mitglieder ohne E-Mailadresse ordnungsgemäß eingeladen werden. Die Abteilungsversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Stimm- und wahlberechtigt sind alle anwesenden volljährigen Mitglieder.
2. Für Änderungen der Abteilungsordnung ist eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei den übrigen Anträgen ist zur Annahme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen nötig. Die Abteilungsversammlung beschließt über Änderungen der Abteilungs- Beitrags- und Spielordnung, über Geschäfte der Tennisabteilung mit einem Betrag über 3000,- Euro, über die Entlastung der Abteilungsleitung, ferner auf Antrag über alle sportlichen, gesellschaftlichen und geschäftlichen Belange sowie über Mitgliederprobleme der Tennisabteilung, unter anderem über einen Aufnahmestopp.
3. Die Abteilungsversammlung wählt die Abteilungsleitung, bestehend aus dem Abteilungsleiter/in, Kassierer/in, Sportwart/in, Breitensportwart/in, Jugendwart/in. Das Amt des Schriftführers wird vom Abteilungsleiter übernommen. Zu jedem Amt können zusätzlich Stellvertreter gewählt werden. Im ersten Wahlgang ist zur Wahl jeweils mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen nötig; hat keiner der Kandidaten diese erreicht, genügt im zweiten Wahlgang die größte Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit wir der Wahlgang wiederholt. Wünscht ein anwesendes Mitglied geheime Wahl, so ist diese durchzuführen. Die Abteilungsversammlung wählt ferner zwei Kassenprüfer, wobei die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind.
4. Sollte es bei der Wahl der Abteilungsleitung nicht möglich sein, das Amt des Abteilungsleiters zu besetzen, so ist innerhalb von sechs Wochen erneut ordnungsgemäß zu einer erneuten Abteilungsversammlung mit Neuwahlen einzuladen. Die bisherige Abteilungsleitung bleibt solange kommissarisch im Amt. Sollte beim erneuten Versuch wieder das Amt des Abteilungsleiters nicht besetzt werden können, so geht die Abteilungsleitung kommissarisch an die Vereinsführung über.
5. Eine Wahlperiode dauert zwei Jahre. Von jeder Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu erstellen und aufzubewahren.
IV. Außerordentliche Abteilungsversammlung
Liegt eine Dringlichkeit vor, kann die Abteilungsleitung, aber auch jedes Mitglied der Tennisabteilung (dieses jedoch nur mit schriftlicher Unterstützung von mindestens 25% aller volljährigen Mitglieder) unter Angabe des Grundes eines außerordentliche Abteilungsversammlung verlangen. Der schriftliche Antrag ist der Abteilungsleitung zu übergeben, welche die Einladung unter Einhaltung der Formalien vollzieht.
V. Abteilungsleitung
1. Sie regelt alle sportlichen, gesellschaftlichen, geschäftlichen Belange und Mitgliederprobleme der Tennisabteilung. Geschäfte über 3000,- Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung der Abteilungsversammlung. Grundstücksangelegenheiten obliegen dem SVI-Vorstand. Die Abteilungsleitung beschließt ferner die jährlich zu erbringende Arbeitsleistung der Mitglieder, sowie die Höhe der Ausfallzahlung und entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
2. Der Abteilungsleiter vertritt die Tennisabteilung nach außen und im Vereinsausschuss. Er legt die Termine und Tagesordnungen der Abteilungsleitungssitzungen und Abteilungsversammlungen fest und lädt hierzu ein.
3. Die Abteilungsleitungssitzungen sollen während der Saison mindestens einmal im Monat, mit Führung und Aufbewahrung eines Protokolls, stattfinden. Die Abteilungsleitung ist nur bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Abteilungsleiter. Scheidet ein Mitglied der Abteilungsleitung mehr als sechs Monate vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist in einer Abteilungsversammlung oder in einer außerordentlichen Abteilungsversammlung sein Amt neu zu besetzen, ansonsten übernimmt die Abteilungsleitung den Aufgabenbereich bzw. delegiert diesen kommissarisch bis zur nächsten Wahl.
VI. Ausschüsse
Zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Maßnahmen oder Veranstaltungen kann von der Abteilungsleitung oder Abteilungsversammlung ein Ausschuss berufen werden.
VII. Kassenführung
Die Tennisabteilung führt eine eigene Kasse, die ausschließlich den sportlichen Zielen der Abteilung dient. Die Tennisabteilung erhebt einen Zusatzbeitrag, der gemeinsam mit den SV-Beiträgen ganzjährig im Voraus per Lastschrift eingezogen wird. Eine Rückerstattung bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt nicht. Die Tennisabteilung ist zudem berechtigt, Aufnahme- und Ausfallgebühren, sowie Umlagen zu erheben. Das Abteilungsvermögen ist Eigentum des Vereins und kann nicht an Mitglieder oder Dritte veräußert werden.
VIII. Verstöße
Bei Verstößen gegen die Satzung, die Abteilungsordnung und Spielordnung, bei unsportlichem oder sonstigem vereinsschädigenden Verhalten, bei verspäteter oder unterlassener Abgeltung der Verpflichtungen dem Verein bzw. der Tennisabteilung gegenüber, kann die Abteilungsleitung, je nach Schwere des Verstoßes, eine Rüge, ein beschränktes oder dauerndes Spiel- oder Teilnahmeverbot oder den Ausschluss aus der Tennisabteilung beschließen oder beim Vereinsvorstand den Vereinsausschluss beantragen. Diese Beschlüsse bedürfen in der Abteilungsleitung einer Mehrheit und sind dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Hiergegen kann er innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und dessen Behandlung mit Anhörung bei einer der nächsten Abteilungsleitungssitzungen und/oder einer außerordentlichen Abteilungsversammlung bzw. der nächsten Abteilungsversammlung verlangen. Die Maßnahmen können in der Abteilungsversammlung mit einer einfachen Mehrheit aufgehoben werden.









