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Abteilungsordnung

I. Zweck V. Abteilungsleitung
II. Mitgliedschaft VI. Ausschüsse
III. Ordentliche Abteilungsversammlung VII. Kassenführung
IV. Außerordentliche Abteilungsversammlung VIII. Verstöße

 

I. Zweck
Die Abteilungsordnung ist der Satzung des SV Ilmmünster unter- worfen. Die Tennisabteilung verfolgt sowohl das Freizeit- als auch das Wettkampftennis in angemessener Form. Die Förderung der Kinder und Jugendlichen ist besonders zu beachten.
II. Mitgliedschaft
Mitglied der Tennisabteilung kann jeder werden, sofern er die gültige Vereinssatzung und Abteilungsordnung anerkennt und durch Ausfüllen des Aufnahmeantrags um die Aufnahme nachsucht.
III. Ordentliche
Abteilungsversammlung

Die ordentliche Abteilungsversammlung ist jährlich im ersten Quartal einzuberufen. Die Einladung hierzu hat mindestens eine Woche vorher, unter Angabe der Tagesordnung, schriftlich oder im „Pfaffenhofener Kurier“ zu erfolgen. Die Abteilungsversammlung ist unabhängig von
der Zahl der erschienen Mitglieder beschussfähig. Stimm- und
Wahlberechtigt sind alle anwesenden volljährigen Mitglieder. Für Änderungen der Abteilungsordnung ist eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei den übrigen Anträgen ist zur Annahme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen nötig. Die Abteilungsversammlung beschließt über Änderungen der Abteilungs-, Beitrags- und Spielordnung, über Geschäfte der Tennisabteilung
mit einem Betrag über 1534,-- €, über die Entlastung der Abteilungs-leitung, ferner auf Antrag über alle sportlichen, gesellschaftlichen und geschäftlichen Belange, sowie über Mitgliedsprobleme der Tennisabteilung.
Die Abteilungsversammlung wählt die Abteilungsleitung, bestehend aus dem Abteilungsleiter, Kassier, Sportwart, Damenvertretung, Jungendwart und Schriftführer. Das Amt des Schriftführers wird vom Abteilungsleiter übernommen, wenn es nicht besetzt werden kann. Zu jedem Amt kann zusätzlich ein Stellvertreter gewählt werden. Im ersten
Wahlgang ist zur Wahl jeweils mehr als die Hälfte der abgegebenen
Stimmen nötig; hat keiner der Kandidaten diese erreicht, genügt im zweiten Wahlgang die größte Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit wird der Wahlgang wiederholt. Wünscht ein anwesendes Mitglied geheime
Wahl, so ist diese durchzuführen. Die Abteilungsversammlung
wählt fernen zwei Kassenprüfer, wobei die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sich. Eine Wahlperiode dauert zwei Jahre. Von jeder Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu erstellen und aufzubewahren.
IV. Außerordentliche
Abteilungsversammlung

Liegt eine Dringlichkeit vor, kann die Abteilungsleitung, aber auch jedes Mitglied der Tennisabteilung (dieses jedoch nur mit schriftlicher Unterstützung von mindestens 25% aller volljährigen Mitglieder) unter Angabe des Grundes eine außerordentliche Abteilungsversammlung verlangen. Der schriftliche Antrag ist der Abteilungsleitung zu
übergeben, welche die Einladung unter Einhaltung der Formalien vollzieht.
 
V. Abteilungsleitung
Sie leitet alle sportlichen, gesellschaftlichen, geschäftlichen und Mitgliederprobleme der Tennisabteilung.Geschäfte über 1534,-- € bedürfen der vorherigen Zustimmung der Abteilungsversammlung. Grundstücksangelegenheiten obliegen dem SVI-Vorstand. Die Abteilungsleitung beschließt ferner die jährlich zu erbringende Arbeitsleistung der Mitglieder, sowie die Höhe der Ausfallzahlung und entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Der Abteilungsleiter vertritt die Tennis-Abteilung nach außen und im Vereinsausschuss. Er legt die Termine und Tagesordnungen der Abteilungsleitungs-Sitzungen und Abteilungsversammlungen fest und lädt hierzu ein. Die Abteilungs-Leitungssitzungen sollen während der Saison mindestens einmal im Monat, mit Führung und Aufbewahrung eines Protokolls, stattfinden. Die Abteilungsleitung ist nur bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Abteilungsleiter.
Scheidet ein Mitglied der Abteilungsleitung mehr als sechs Monate vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist in einer Abteilungsversammlung oder in einer außerordentlichen Abteilungsversammlung sein Amt neu zu besetzen,
ansonsten übernimmt die Abteilungsleitung den Aufgabenbereich bzw. delegiert diesen kommissarisch bis zur nächsten Wahl.
VI. Ausschüsse
Zur Vorbereitung und Durchführung besonderer Maßnahmen oder Veranstaltungen kann von der Abteilungsleitung oder der Abteilungsversammlung ein Ausschuss berufen werden.
VII. Kassenführung
Die Tennisabteilung führt eine eigene Kasse, die ausschließlich den sportlichen Zielen der Abteilung dient. Die Tennisabteilung erhebt einen Zusatzbeitrag, der gemeinsam mit dem SV-Beitrag ganzjährig im Voraus per Lastschrift eingezogen wird. Eine Rückerstattung bei vorzeitigem
Ausscheiden erfolgt nicht. Die Tennisabteilung ist zu dem berechtigt Aufnahme- und Ausfallgebühren, sowie Umlagen zu erheben. Das Abteilungsvermögen ist Eigentum des Vereins und kann nicht an Mitglieder oder Dritte veräußert werden.
VIII. Verstöße
Bei Verstößen gegen die Satzung, die Abteilungsordnung und Spielordnung, bei unsportlichem oder sonstigem vereinsschädigenden Verhalten, bei verspäteter oder unterlassener Abgeltung der Verpflichtungen dem Verein bzw. der Tennisabteilung gegenüber, kann die Abteilungsgleitung, je nach schwere des Verstoßes, eine Rüge, ein beschränktes oder dauerndes Spiel- oder Teilnahmeverbot
oder den Ausschluss aus der Tennisabteilung beschließen oder beim Vereinsvorstand den Vereinsausschluss beantragen. Diese Beschlüsse bedürfen in der Abteilungsleitung einer Mehrheit und sind dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Hiergegen kann er innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und dessen Behandlung mit Anhörung bei
einer der nächsten Abteilungsleitungssitzungen und / oder einer außerordentlichen Abteilungsversammlung bzw. der nächsten Abteilungsversammlung verlangen. Die Maßnahmen können in der Abteilungsversammlung mit einer einfachen Mehrheit aufgehoben werden.
 
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